Veröffentlichung: 14.12.12; Aktualisierung: 22.04.14
von Werner Grimm, Herrenschwanden
Die Schweiz sieht sich gerne in der Umweltpolitik in den Kreisen der international organisierten Umweltkongressen in einer Vorreiterrolle und als Vorbild. Zuhause liegt aber die Erhaltung des guten Ackerlandes beträchtlich im Argen. Seit dem 1. Januar 1980 haben wir ein Raumplanungsgesetz, mit dem klaren Auftrag, dass der Boden haushälterisch genutzt wird und unsere Ernährungsgrundlage geschützt bleibt.
Der Bundesrat hat in den 80er Jahren einen Bundessachplan “Fruchtfolgeflächen” erlassen.
Wir haben ein Nationales Forschungsprogramm 22 „Nutzung des Bodens“ gehabt, dass ebenfalls in den 80er Jahren erarbeitet wurde. Wir haben jetzt wieder ein Nationales Forschungsprogramm zum Thema „Nachhaltige Nutzung des Bodens“ mit der Nummer 68. Wir haben Bodenkarten, Klimakarten etc.. Die Kantone haben die Fruchtfolgeflächen festlegen müssen, die in Plänen festgehalten sind. Wir haben ein Raumplanungsrecht, welches die Rückzonung zu grosser Bauzonen als nicht entschädigungspflichtig geklärt hat.
Und trotzdem stellen wir fest, dass der beste Boden weiter hemmungslos überbaut wird. Es fehlt am Vollzug, weil das doch so umweltbewusste Departement und die Kantone den Gemeinden bei dieser Herkulesaufgabe keine Unterstützung geben. Seit Jahrzehnten beanstanden Fachleute, dass der Bund zwar einen Bundessachplan Fruchtfolgeflächen aufgestellt hat, dass der Bund aber keine schweizerisch einheitlichen klar definierte Kriterien zur Verfügung stellt, welche den rechtlichen Schutz der besten ackerfähigen Böden mit raumplanerischen Massnahmen durchsetzen könnte. Diese Unterlassung hat System und der Streit darum hat auch in der Verwaltung Spuren hinterlassen…
Investoren und Anleger, Banken, Bauwirtschaft, Konsumgüter und Verteilwirtschaft wollen wachsen und blockieren auf vielfältige Weise Massnahmen der Raumplanung, welche die Bauerei bremsen könnten.
Aber es gibt immer mehr Leute, welche festgestellt haben, dass das weitere Zubauen der Schweiz im bisherigen Stil den Wohlstand gar nicht mehr erhöht. Die Bauentwicklung ist offenbar die einzige verbliebene Konjunkturförderungsmassnahme der auf dem internationalen Parkett sich so umweltbewusst darstellenden Bundesbehörde. Dazu gehört auch die eingeführte Nullzinspolitik der Nationalbank, welche die Baukredite ins Unermessliche aufbläht. Wir sehen also, wie wir wirtschaftspolitisch eine unmögliche Situation haben, dass nämlich die Schweiz weiter zugebaut werden muss, nur um einer Krise auszuweichen. Da kann aber etwas grundsätzlich nicht mehr stimmen.
Diese ungelösten Fragen verhindern letztlich den Vollzug, die besten Ackerböden in der Raumplanung für zukünftige Generationen zu sichern.
In dieser wirtschaftlichen Ohnmachtssituation und angesichts der bereits vorhandenen rechtlichen und bodenkundlichen Grundlagen, die guten Ackerböden endlich zu schützen, nimmt sich der aktuelle Vorschlag einer Bodendatenbank, um die guten Ackerböden in der Schweiz festzustellen, um sie dann vor der Überbauung zu retten, wie ein schlechter Witz aus. Bodenqualität, Schadstoffbelastung und Nährstoffgehalt sollen als Kriterien für den Bodenschutz dienen. Aus diesen Daten soll in Zukunft abgeleitet werden, welche Böden sich für den Ackerbau eignen und deshalb nicht als Bauland genutzt werden sollen. Aber was soll das im Vergleich zu dem was wir über das zu erhaltende Ackerland schon wissen an der weiterfortschreitenden Überbauung ändern? Man weiss doch heute schon, wo das gute Ackerland ist. Es wird eher noch umgekehrt herauskommen, dass man nämlich die Schadstoffbelastung in der Nähe des Siedlungsgebietes einmal mehr als Grund missbrauchen wird, diese angeblich „belasteten“ Böden erst recht zu überbauen. Damit schliesst sich der fatale Kreis: der Umweltschutz ‚dient’ der weiteren Überbaung unserer Lebensgrundlage.

