Im Herbst 2012 haben National- und Ständerat einer Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis 2017 zugestimmt. Nun aber will der Bundesrat mit einer Koexistenzregelung den Anbau von Gentech-Pflanzen ab dem Jahr 2018 zulassen und dies obwohl eine Koexistenz in der kleinräumigen Schweiz kaum umsetzbar ist. Zudem wären die Kosten für ein „kontrolliertes“ Nebeneinander von gentechnisch-veränderter und gentechfreier oder biologischer Lebensmittelproduktion, welche eine aufwändige Trennung der Warenflüsse erfordern würde enorm hoch.
Auch das nationale Forschungsprogramm NFP 59 hat gezeigt, dass der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen keine Vorteile bringt. Für die Schweizer Landwirtschaft ist die gentechfreie Produktion ein wichtiger Bestandteil ihrer Qualitätsstrategie. Und deshalb: die Schweiz muss gentechfrei bleiben! Auch wenn die GVO-Lobbyisten da und dort erfolgreich am Lobbieren sind!

