Immer wieder wird vom «Schoggigesetz» gesprochen. Was ist das Schoggigesetz überhaupt?
Hermann Dür fasste das Schoggigesetz (1) in einem Interview mit dem Fachmagazin Lebensmittel-Industrie zusammen:
Landwirtschaftliche Rohstoffe kosten in der Schweiz aus verschiedenen Gründen mehr als in der EU. Weil deshalb auch Schockolade, Biscuits oder Teig mit Schweizermilch und Getreide teurer sind als Nahrungsmittel mit Rohstoffen aus dem Ausland, erstattet der Bund auf solchen Exporten gemäss dem sogenannten Schoggigesetz eine Exportrückerstattung, die die Rohstoffkostendifferenz (und nur diese) ausgleichen soll. Damit werden die schweizerischen Exporteure auch im Ausland konkurrenzfähig.
Die Rückerstattung wird nicht mit Steuern, sondern aus den Einnahmen aus Einfuhrzöllen finanziert.
Reicht der ausbezahlte Betrag einschliesslich allfälliger weiterer privater Massnahmen nicht aus, um die Rohstoffkostendifferenz zu decken, haben die Exporteure heute das Recht, im Veredelungsverkehr die benötigten Rohstoffe aus dem Ausland (zollfrei) einzuführen, zu verarbeiten und wieder auszuführen.
Diese (erheblichen) Mengen gingen dann jedoch den Produzenten sowie den Verarbeitern der ersten Stufe im Inland verloren. Daher sind diese Zahlungen nicht – wie oft irrtümlich angenommen – Zahlungen an exportierende Grossbetriebe mit Milliardengewinnen. Vielmehr ermöglichen sie der Landwirtschaft und ersten Verarbeitungsstufe, Exporteure verarbeiteter landwirtschaftlicher Produkte überhaupt erst beliefern zu können.
Der rechtlich zulässige Plafond zum Schoggigesetz beträgt gegenwärtig insgesamt 114 Millionen Franken. Der Bund zahlt jedoch nur 70 Millionen aus. Die Differenz wird, zum Beispiel im Fall des Getreides, nun zu gleichen Teilen von den Getreideproduzenten und Mühlen zu Lasten ihrer Marge getragen. Diese Lösung führt zu finanziellen Problemen, da als Konsequenz meist die Abschreibungen bei den betroffenen Produzenten und Verarbeitern nicht mehr ausreichend getätigt werden können.»
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