Die Konsumenten wollen “aus der Region für die Region” und möglichst “bio”. Die logische Schlussfolgerung wäre, dass die fruchtbarsten Böden, die am wenigsten Dünger brauchen für die Lebensmittelproduktion gebraucht werden. Doch leider sind genau diese fruchtbarsten Böden meist in unmittelbarer Siedlungsnähe und fallen dem Siedlungswachstum zum Opfer.
Frau Wirz hat am 8.12. in der NZZ die Ständerätliche Diskussion zu den Direktzahlungen von Landwirtschaft auf Baulandflächen zum Anlass genommen, die “Diskussion” im Hinblick auf die Abstimmung vom 3.3.13 über das Raumplanungsgesetz aufzunehmen.
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Mit der Antwort von Hans Bieri (SVIL) möchten wir die Diskussion eröffnen und freuen uns auf Ihre Reaktionen und Meinungen!
Frau Wirz stellt die Behauptung auf, dass eingezonte, noch nicht überbaute Flächen, auf welchen Lebensmittel produziert werden, zu Unrecht Direktzahlungen erhalten würden. Sie greift den Vorschlag des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) auf, wonach gemäss dem Vorschlag der Agrarpolitik 2014-2017, welche vor anderthalb Jahren in die Vernehmlassung ging, in Zukunft keine Direktzahlungen mehr ausbezahlt werden sollen. Wie viel Direktzahlungen so an Baulandeigentümer ausbezahlt würden, sei „ein Buch mit sieben Siegeln“, schreibt Frau Wirz. Im Bericht zur Vernehmlassung des Bundesamtes für Landwirtschaft nennt das BLW auf Seite 258 jedoch eine Fläche von 23’000 ha, die innerhalb Bauzonen von Landwirten bewirtschaftet wird. Mit Flächenbeiträgen von Fr. 1’020.-‐/ha und den Beiträgen für offenes Ackerland von Fr. 640.-‐/ ha entfallen somit auf diese 23’000 ha jährlich ca. 34 Mio. Fr. an die Landwirte, welche auf diesen Flächen Lebensmittel produzieren.
Nun behauptet Frau Wirz, dass diese Direktzahlungen die Baulandhortung von erschlossenem Land fördern würden. Der Baulandeigentümer hätte erschlossenes Bauland und erst noch Direktzahlungen, also den Fünfer und das Weggli.
Abgesehen davon, dass die Bauern in der Landwirtschaftszone nur noch zu 40 % Eigentümer sind, ist der bäuerliche Anteil von Eigenland in Bauzonennähe weit geringer und innerhalb der Bauzonen unbedeutend. Untersuchen wir aber noch die angeblichen finanziellen Fehlanreize durch die Direktzahlungen. Teilt man 34. Mio. Fr. Direktzahlungen durch 23’000 ha, so ergibt dies einen jährlichen Flächenertrag von Fr. 0.15/m2. Erschlossenes Bauland lastet dem Eigentümer mit Kosten von ca. Fr. 150.-‐/m2 an. Allein der jährliche Zins der brachliegenden Erschliessungskosten beträgt Fr. 4.-‐/ m2. Die Behauptung, Direktzahlungen von 0.15 Fr./m2 und Jahr würden Anreize schaffen, um auf die bauliche Nutzung von erschlossenem Land zu verzichten, ist schlicht absurd. Die Landhortung der Anleger rührt daher, dass aktuell die Baulandpreissteigerung die Zinsentwicklung der Erschliessungskosten weit übersteigt. Doch über diese Folgen von Tiefzinspolitik und einer ausser Kontrolle geratenen Nachfrageentwicklung ist leider nicht die Rede. Zudem ist es so, dass über die Erschliessung der Bauzonen nicht die Grundeigentümer, sondern die öffentlich Hand entscheidet.
Stellungsnahme der SVIL zur AP 14-17 (S. 7, Ziff. 9) >>>
Was ist Ihre Meinung dazu?
Weitere Links, die für die Abstimmung vom 3.3.13 Fakten und Argumente liefern:
- Amtliche Informationen (Datenbank des Parlaments) zur Revision des Raumplanungsgesetzes, Geschäft 10.019 >>>
- Website der Befürworter >>>
- Website des Komitees “Nein zur missratenen Revision des Raumplanungsgesetzes” >>>
- offizielle Seite der Landschaftsinitiative >>>
- Claudio Kuster fordert, dass über das Raumplanungsgesetzesreferendum und die (bedingt zurückgezogene) LandschaftsInitiative gleichzeitig abgestimmt wird >>>


