(5. Teil des Gastbeitrages von C. Widmer für spezifische Kommentare und Diskussion)
Verstärkte Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf eine Qualitätsstrategie: Die Schweizer Landwirtschaft ist seit längerem bestrebt, ihre Produkte nach qualitativ hochstehenden Massstäben herzustellen. Aber erst angesichts der sich öffnenden Märkte wurde in den letzten Jahren erkannt, dass eine noch konsequentere Ausrichtung auf eine Qualitätsstrategie massgeblich zu einer erfolgreichen Positionierung der Schweizer Produkte auf in- und ausländischen Märkten und somit zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen kann. Mit der expliziten Aufnahme dieses zentralen Themas in der AP 14-17 und der Verstärkung der entsprechenden Instrumente soll der Bund die Aus-richtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf eine gemeinsame Qualitätsstrategie noch gezielter unterstützen können.
Gezielte Förderung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen: Das Kernelement der AP 14-17 ist die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Grundsätzlich wurden mit der Einführung des heutigen Direktzahlungssystems Verbesserungen in den Bereichen Ökologie und Tierwohl erreicht. Die Hauptschwäche des heutigen Direktzahlungssystems ist jedoch die mangelnde Effizienz. Die Direkt-zahlungen sind zu wenig auf die Förderung der von der Gesellschaft gewünschten gemeinwirtschaftli-chen Leistungen ausgerichtet. Um eine möglichst hohe Wirksamkeit und Effizienz der Direktzahlungen zu erreichen, muss ein klarer Bezug zwischen den Zielen und den darauf ausgerichteten Instrumenten hergestellt werden. Deshalb soll mit dem weiterentwickelten Direktzahlungssystem jede gemeinwirt-schaftliche Leistung gemäss Art. 104 der Bundesverfassung mit einem spezifischen Direktzahlungs-instrument gefördert werden, diese sind jeweils nach deren Hauptzielsetzung benannt:
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Kulturlandschaftsbeiträge zur Offenhaltung der Kulturlandschaft: Kulturlandschaftsbeiträge sollen eine möglichst flächendeckende Bewirtschaftung der land- und alpwirtschaftlichen Flä-chen sicherstellen und so den Waldeinwuchs verhindern.
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Versorgungssicherheitsbeiträge zur Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln: Mit Versorgungssicherheitsbeiträgen soll die Produktionskapazität für den Fall von Versorgungsengpässen aufrechterhalten werden. In Normalzeiten soll primär die Nachfrage des Marktes ausschlaggebend sein, wovon wie viel produziert wird. Die lenkende Wirkung der Direktzahlungen soll daher möglichst gering gehalten werden.
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Biodiversitätsbeiträge zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt: Im Bereich Biodiversität sind die Instrumente bereits heute zielgerichtet. Die vorgeschlagenen Änderungen bezwecken eine stärkere Fokussierung auf die Qualität und eine Vereinfachung des Vollzugs. Zudem sol-len neu auch Biodiversitätsbeiträge im Sömmerungsgebiet ausgerichtet werden.
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Landschaftsqualitätsbeiträge zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kul-turlandschaften: Bisher konnten regionale Leistungen zugunsten von vielfältigen Landschaften nur begrenzt und indirekt über andere Direktzahlungsinstrumente gefördert werden. Land-schaftsqualitätsbeiträge ermöglichen neu die gezielte Erhaltung traditioneller Kulturlandschaf-ten und die Weiterentwicklung neuer Landschaften.
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Produktionssystembeiträge zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen: Mit besonders naturnahen, umwelt- und tierfreundlichen Produktionsfor-men trägt die Landwirtschaft zur Verbesserung im Umweltbereich und beim Tierwohl bei. Heute werden die extensive Produktion von Getreide und Raps, der biologische Landbau und die Tierwohlprogramme BTS und RAUS mit Beiträgen gefördert. Diese besonderen Leistungen sollen auch künftig mit sogenannten Produktionssystembeiträgen unterstützt werden. Neu soll zudem die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion gefördert werden.
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Ressourceneffizienzbeiträge zur Förderung einer effizienten Nutzung der natürlichen Ressourcen: Mit Ressourceneffizienzbeiträgen sollen auf nationaler Ebene die für die landwirtschaftliche Produktion benötigten Ressourcen wie Boden, Wasser und Luft nachhaltig genutzt sowie die eingesetzten Produktionsmittel wie Stickstoff, Phosphor, Pflanzenschutzmittel oder Energie effizienter eingesetzt werden. Das neue Instrument fördert auf nationaler Ebene die breitflächige Einführung von zielführenden Techniken.
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Anpassungsbeiträge zur Gewährleistung einer sozialverträglichen Entwicklung: Mit den An-passungsbeiträgen soll ein sozialverträglicher Übergang vom heutigen zum weiterentwickelten Direktzahlungssystem ermöglicht werden.
Als Voraussetzung für die Ausrichtung von Direktzahlungen sind weiterhin der ökologische Leistungs-nachweis (ÖLN) und die Anforderungen an die landwirtschaftliche Ausbildung zu erfüllen.
Besserer Schutz des Kulturlandes: Die Massnahmen zugunsten des Kulturlandschutzes sollen ergänzend zu den über das Raumplanungsgesetz geplanten Massnahmen verstärkt werden. Der be-reits heute bestehende Grundsatz, dass für Flächen in rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen keine Direktzahlungen ausgerichtet werden, soll auf Gesetzesstufe verankert werden. Zudem soll das Behördenbeschwerderecht erweitert werden, so dass bei der Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen eine korrekte Interessenabwägung durch eine unabhängige Gerichtsinstanz erfolgen kann.

