Die Umsetzung der AP 14-17 ist mit zahlreichen Problemen verbunden, etliche Verordnungen mussten bereits korrigiert und angepasst werden.
Die Forderung nach „Ruhe“ in der Agrarpolitik scheint berechtigt.
Die Landwirte brauchen Investitions- und Planungssicherheit sagt auch Nationalrat Beat Jans (1) und fordert den „Verzicht auf Gesetzesrevision AP 2018-2021“ (2). Sein Vorstoss wurde im TagesAnzeiger vom 17.Mai.14 gelobt (3).
Hans Bieri von der Schweizerischen Vereinigung Industrie und Landwirtschaft (SVIL) sieht bei der AP allerdings erheblichen Korrekturbedarf, den ein Gesetzesrevisionsverzicht verhindern könnte.
Antwort von Hans Bieri
zu “Linke wollen Landwirte vor neuer Reform bewahren”(TA vom 17. 5.):
Ein fragwürdiges Verwirrspiel. Die Agrarpolitik 2014–2017 hat die Direktzahlungen gestrichen und sie durch Einkommenszahlungen an Landschaftspflegeleistungen, welche zusätzlich zur Produktion zu erbringen sind, ersetzt. Diese staatlich entlöhnten Mehrarbeiten lösen aber das Einkommensproblem bei der Lebensmittelproduktion nicht. Sie bewirken vielmehr, dass die entschädigte Mehrarbeitszeit im Landschaftspflegebereich bei der notwendigen Ökologisierung der auf die Lebensmittelproduktion verwendeten Arbeitszeit nun fehlt.
Wenn schon, hätte man die zusätzliche Arbeitszeit für Landschaftspflege zusätzlich entschädigen müssen. Also wird nun in den Betrieben wegen des gestrichenen Direkteinkommens nichts anderes übrig bleiben, als die Produktionsmenge zu erhöhen beziehungsweise die Kosten der Lebensmittelproduktion zu senken. Die Nachteile liegen auf der Hand, einerseits eine erneute Ausweitung der Produktionsmenge wie vor Einführung der Direktzahlungen und andererseits weniger Zeit für die Qualitätssteigerung bei der Lebensmittelproduktion, weil die Kosten gesenkt werden müssen. Der Einwand, eine extensivere Produktion spare Hilfskosten, stimmt nur begrenzt, denn die Landwirtschaft hat den Hilfsstoffeintrag als Folge der Direktzahlungen bereits gesenkt. Wenn hier die Meinung war, dass das Erreichte noch nicht genügt, hätte man einfach die ökologischen Mindeststandards erhöhen können als Voraussetzung für die weitere Ausrichtung der Direktzahlungen. Dass diejenigen Kreise, welche diese Fehlreform zu verantworten haben, nun ausgerechnet den Bauern zu Hilfe eilen wollen, indem sie die Korrektur dieses Rückschrittes in der nächsten Reform verhindern wollen, ist ein fragwürdiges Verwirrspiel zum Nachteil der Allgemeininteressen.
Hans Bieri, Zürich
Schweizerische Vereinigung Industrie und Landwirtschaft (SVIL)



Hans Bieri s Argumentation hat ihren Grund wohl in der Erkenntnis, dass sich mit der Verlagerung der Direktzahlungen keine durchgehende Ökologisierung der Nahrungsmittelproduktion einstellte, sondern eine Verschärfung der Belastung von Luft, Wasser und den gesundheitlichen Auswirkungen der Intensiv-Landwirtschaft. Es wird punktuell weniger Hilfsstoff eingesetzt, dafür in der sog. produzierenden Landwirtschaft zur kurzfristigen Ertragssteigerung mehr und vor allem auch umfassender wirkende Hilfsstoffe eingesetzt. Die Katze beisst sich in den eigenen Schwanz. Um das zu verhindern dürfen notwendige Anpassungen nicht “gut gemeint” verhindert werden.